Behandlung der Parodontitis


Da die Parodontitis eine schwerwiegende Erkrankung ist, erfordert ihre Behandlung ein gezieltes, systematisches Therapievorgehen mit einer lebenslangen Nachsorge. Nur so kann die Parodontitis dauerhaft zum Stillstand gebracht werden.
1. Diagnostik: alle 2 Jahre sieht die gesetzliche Krankenversicherung einen sogenannten PSI-Test vor. Dieser Screeningtest gibt erste Hinweise, ob eine Parodontitis und damit Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Bei den halbjählich durchgeführten Kontrolluntersuchungen wird natürlich auch auf Anzeichen einer Parodontitis geachtet.
2. Aufklärungsgespräch mit dem Patienten über Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten
3. Röntgenbilder, eventuell Bakteriennachweis
4. Professionelle Zahnreinigung (keine Kassenleistung). Diese Maßnahme ist unbedingt notwendig, um völlige Belagsfreiheit auf den Zahnflächen zu erhalten. Der Patient wird über optimale häusliche Mundpflege aufgeklärt (s.o.).
5. Antrag bei der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für die eigentliche Behandlung. Messung und Dokumentation aller Taschentiefen, Lockerungsgrade, Zahnfleischschwund usw.
6. Geschlossene Kürettage: am 1. Tage werden die Zähne des Oberkiefers, am Folgetag die Zähne des Unterkiefers behandelt. Um eine wirksame Keimreduktion im gesamten Mund zu erreichen, wird eine Therapie aller Zähne innerhalb von 24 Stunden empfohlen. Die Zähne werden betäubt (Lokalanästhesie), somit ist die Behandlung schmerzfrei. Möglich ist auch die Einbringung eines Anästhesiegels (Oraqix)in die Zahnfleischtasche (keine Kassenleistung). Mittels modernsten Ultraschall- und feinen Handinstrumenten wird jede freiliegende Zahnwurzeloberfläche in der Tiefe der Zahnfleischtaschen von Plaque und Zahnstein befreit. Diese Arbeit ist zeitaufwändig und erfordert hohe Konzentration und taktiles Feingefühl vom Zahnarzt. Gleichzeitig werden die Bakterien und entzündliches Exsudat durch eine Spüllösung (ParoEx) entfernt. Abschließend werden die Wurzeloberflächen geglättet. Bei dieser schonenden, modernen Methode gibt es keine Wunden, es muss nicht operiert oder genäht werden! Das Zahnfleisch ist lediglich 1-2 Tage etwas wund und empfindlich.
7. Es folgt eine Kontrollphase über ¼ Jahr. Kleinste Zahnsteinanlagerungen oder Entzündungen werden behandelt. Der Patient wird zur optimalen Pflege motiviert.
8. Nach ¼ Jahr wird erneut die Tiefe aller Zahnfleischtaschen gemessen und mit dem Anfangsbefund verglichen. Taschentiefen von 1-2mm gelten als gesund, Taschentiefen über 6mm müssen chirurgisch weiterbehandelt werden.
9. Es folgt die lebenslange Erhaltungsphase. Basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen wird empfohlen, dass der Patient zusätzlich zu seiner gründlichen häuslichen Mundpflege jedes Vierteljahr eine PZR durchführen lässt. Nur so ist gewährleistet, das die Parodontitis nicht wieder aufflammt, denn jeder neue Schub bedeutet weiterer Verlust des Halteknochens des Zahnes und damit Lockerungsgefahr. Sollten sich sehr gute stabile Verhältnisse einstellen und die Mundhygiene optimal sein, ist eine Vergrößerung der Intervalle möglich.
10. Sind nach der geschlossenen Kürettage ausnahmsweise nicht alle Taschen abgeheilt, ist an einzelnen Zähnen ein kleiner chirurgischer Eingriff möglich. Dieses ist z. B. bei sehr tiefen Taschen nötig. Mit speziellen Substanzen (Emdogain) kann es auch gelingen, Knochen wieder aufzubauen und den Halt der Zähne zu verbessern. Voraussetzung ist aber, dass der Knochenabbau noch nicht zu weit fortgeschritten ist.
11. In seltenen, schweren Fällen kann eine Antibiotikatherapie ergänzend notwendig sein. Bei einzelnen Taschen kann ein Medikament direkt in die Tasche eingelegt werden (www.PerioChip.de).